Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Beutler Auto AG für den Verkauf von Original BMW-Ersatzteilen und Original BMW-Zubehör an andere Garagen-Betriebe
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für den Verkauf von Original BMW-Teilen und Original BMW-Zubehör durch die Beutler Auto AG an Drittgaragen in der Schweiz (nachstehend Kunde genannt).
2. Einbezug der vorliegenden AGB
Die vorliegenden AGB bilden einen integrierten Bestandteil aller Verträge zwischen der Beutler Auto AG und dem Kunden, welche sich auf den Verkauf von Original BMW-Ersatzteilen und Original BMW-Zubehör beziehen. Sie gelten unabhängig von der Form (schriftlich, mündlich) und dem Ort des Vertragsabschlusses.
Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist auf der Homepage der Beutler Auto AG (dealer.bmw.ch/service-beutler/de) aufgeschaltet und/oder kann ebenso beim Empfang und/oder Kundendienst eingesehen werden.
Der Einbezug resp. die Geltung abweichender und/oder ergänzender AGB des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn die Beutler Auto AG diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
3. Bestellung / Vertragsabschluss
Bestellungen werden telefonisch, per E-Mail oder über PartsLink24 entgegengenommen.
Bestellungen sind bis spätestens 14.30 Uhr zu erteilen. Für später eintreffende Bestellungen verlängern sich die unter Punkt 5 erwähnten Lieferfristen um einen Arbeitstag.
Für den Kunden ist die Bestellung verbindlich, sobald er diese ausgelöst hat. Die Beutler Auto AG nimmt die Bestellung an, indem sie dem Kunden entweder eine Auftragsbestätigung oder Rechnung übermittelt oder die bestellte Ware zur Abholung bereitstellt.
Bei Stornierung von Bestellungen durch den Kunden welche bereits Aufwände verursacht haben, werden die entstandenen Kosten dem Kunden verrechnet.
4. Preisangaben
Die in partslink24 abgebildeten Preise verstehen sich exkl. MwSt und dienen lediglich zur Information; geltend sind die Preise auf unserer Rechnung.
Der Zuschlag für Eilauftragsbestellungen beträgt 6% des Warenwertes.
5. Liefertermine und Lieferfristen
In der Regel gelten folgende unverbindlichen Lieferfristen: Eilauftragsbestellungen: Die Ware ist am nächsten Arbeitstag bei der Beutler Auto AG abholbereit. Lagerergänzungsauftrag: Die Ware ist 3 – 5 Arbeitstage nach dem Bestelleingang bei der Beutler Auto AG abholbereit.
Die Beutler Auto AG ist bemüht die Aufträge innerhalb dieser Fristen auszuführen, vorbehaltlich der Liefermöglichkeiten oder richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
6. Abholung der Teile
Die bestellte Ware muss vom Kunden während den Öffnungszeiten (Mo – Fr 07:30 – 12.00 /13:30 – 17:30 Uhr) bei der Beutler Auto AG, Bäraugrundstrasse 3a, 3552 Bärau abgeholt werden.
Nutzen und Gefahr gehen bei der Übergabe der Teile an den Kunden über.
7. Zahlungsmodalitäten / Verrechnung
Die Rechnungsstellung erfolgt, sobald der Kunde von der Beutler Auto AG über das Eintreffen der Teile informiert wurde.
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
Forderungen der Beutler Auto AG kann der Kunde mit eigenen Forderungen nur dann verrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder diesbezüglich ein rechtskräftiges Urteil vorliegt
8. Reklamationen / Rückgabe von Teilen
Beanstandungen nach Art und/oder Menge von der Bestellung abweichender Lieferungen sowie erkennbare Mängel sind der Beutler Auto AG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Arbeitstagen mitzuteilen. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald der Kunde von der Beutler Auto AG über das Eintreffen der Teile informiert wurde.
Die Gewährleistung der Beutler Auto AG beschränkt sich auf den Ersatz der mangelbehafteten Ware. Weitergehende Ansprüche, namentlich die Aus- und Einbaukosten der ersetzten bzw. zu ersetzenden Teile und die sich aus der Verwendung von mangelhaften Teilen ergebenden Folgeschäden sowie sämtliche weitergehenden Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art werden ausdrücklich wegbedungen.
Kompetenz des Kunden:
Der Kunde muss selbst die notwendigen Fachkenntnisse haben, um zu erkennen, ob das Produkt zum Fahrzeug passt oder nicht. Der Kunde kann bei Fragen die Beutler Auto AG kontaktieren, um Lieferungen mit falschen Teilen zu vermeiden.
Durch die Beutler Auto AG korrekt gelieferte Teile können nicht zurückgegeben werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises nebst allfälligen Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden über.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für diese Bedingungen und die Rechtsbeziehung der Parteien in Bezug auf den Verkauf von Original BMW-Ersatzteilen und Original BMW-Zubehör gilt schweizerisches Recht.
Leistungs- und Erfüllungsort ist Langnau i. E. / Bärau. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche ist der Sitz der Beutler Auto AG. Der Beutler Auto AG steht es offen, den Kunden auch an dessen Sitz / Wohnsitz zu belangen.